Der Ablauf einer Privatpilotenausbildung:

Die theoretische Ausbildung zum Privatpiloten kannst Du jederzeit beginnen.

Bevor Du mit der praktischen Ausbildung zum Erwerb eines Pilotenscheines (Segelflug, PPL usw.) beginnen kannst, benötigst Du einen Flugschülerausweis. 
Du musst als Flugschüler das 15. Lebensjahr vollendet haben. 
Der Flugschülerausweis wird vom Österreichischen Aeroclub, Blattgasse 6, 1030 Wien (Tel.: 01/7187297) ausgestellt. 
Dieser Flugschülerausweis berechtigt Dich, mit einem Fluglehrer mit der praktischen Ausbildung zu beginnen (für den Besuch des theoretischen Unterrichts ist dies noch nicht notwendig). 
Den Privatpilotenschein bekommst Du aber frühestens an Deinem 17. Geburtstag ausgestellt - die Ausbildung und Prüfung kann also bereits vorher erfolgen. 

Für die Ausstellung des Flugschülerausweises wird benötigt: 

* Amtliches Antragsformular 
* ein amtlicher Lichtbildausweis, 
* eine nicht mehr als sechs Monate alte Strafregisterbescheinigung, 
* eine Geburtsurkunde, 
* einen Staatsbürgerschaftsnachweis, 
* ein entsprechendes gültiges Tauglichkeitszeugnis, in Deinem Fall, als Flugschüler ein Tauglichkeitszeugnis, welches für den Erwerb des angestrebten Scheines erforderlich ist (geregelt in Anlage 2 (JAR-FCL 3)). Du musst somit eine Fliegerärztliche Untersuchung machen lassen. 
* 2 Passbilder. 
* und € 35.00

Das fliegerärztliches Gutachten erhältst Du unter Anderen bei:

Dr. Ronald Zikulnig, Siegfried- Esterl- Gasse 17, 8160 Weiz, Tel. 03172/64 94 (ist bei uns Vereinsmitglied) oder

Dr. Ramon Eder, 8480 Mureck, Tel 03472/27 70 (kommt auch zum Thalerhof) oder

Dr. Barbara Hagen, 8552 Eibiswald, Tel 03466/43 322