Der Ablauf einer Privatpilotenausbildung:
Die
theoretische Ausbildung zum Privatpiloten kannst Du jederzeit beginnen.
Bevor
Du mit der praktischen Ausbildung zum Erwerb eines Pilotenscheines
(Segelflug, PPL usw.) beginnen kannst, benötigst Du einen Flugschülerausweis.
Du musst als Flugschüler das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Der Flugschülerausweis wird vom Österreichischen Aeroclub,
Blattgasse 6, 1030 Wien (Tel.: 01/7187297) ausgestellt.
Dieser Flugschülerausweis berechtigt Dich, mit einem Fluglehrer
mit der praktischen Ausbildung zu beginnen (für den Besuch des theoretischen
Unterrichts ist dies noch nicht notwendig).
Den Privatpilotenschein bekommst Du aber frühestens an Deinem 17.
Geburtstag ausgestellt - die Ausbildung und Prüfung kann also bereits
vorher erfolgen.
Für die Ausstellung des Flugschülerausweises wird benötigt:
* Amtliches Antragsformular
* ein amtlicher Lichtbildausweis,
* eine nicht mehr als sechs Monate alte Strafregisterbescheinigung,
* eine Geburtsurkunde,
* einen Staatsbürgerschaftsnachweis,
* ein entsprechendes gültiges Tauglichkeitszeugnis, in Deinem Fall,
als Flugschüler ein Tauglichkeitszeugnis, welches für den Erwerb
des angestrebten Scheines erforderlich ist (geregelt in Anlage 2
(JAR-FCL 3)). Du musst somit eine Fliegerärztliche Untersuchung
machen lassen.
* 2 Passbilder.
* und € 35.00
Das
fliegerärztliches Gutachten erhältst Du unter Anderen bei:
Dr.
Ronald Zikulnig, Siegfried- Esterl- Gasse 17, 8160 Weiz, Tel. 03172/64 94 (ist bei uns Vereinsmitglied) oder
Dr.
Ramon Eder, 8480 Mureck, Tel 03472/27 70 (kommt auch zum Thalerhof)
oder
Dr.
Barbara Hagen, 8552 Eibiswald, Tel 03466/43 322
|